Peinliche Party-Videos landen oft im Netz und bleiben dort ein Leben lang- Viele Bürger klagen gegen Google, damit solche Videos gelöscht werden. Das kollidiert allerdings oft mit dem Recht auf Pressefreiheit.
Der junge Mann machte sich in der Kneipe einen schönen Abend – und irgendwann tanzte er halbnackt vor der Kamera. Ein paar Tage später landete ein Video davon im Netz. Damals, mit Anfang 20, war das noch lustig. Aber zehn Jahre später nutzt er das Netz beruflich. Was, wenn sein Chef ihn googelt – und auf sein peinliches Video stößt?
Im echten Leben vergessen wir unsere Jugendsünden irgendwann, doch das Internet merkt sich alles. „Wenn kaum etwas mehr vergessen oder gelöscht wird, dann brauchen wir Werkzeuge, um im Einzelfall auch zu vergessen“, sagt der Medienrechtler Karl Nikolaus Peifer. Nach vielen Klagen von Betroffenen schuf der Europäische Gerichtshof neue Regeln. Seit 2018 dürfen EU-Bürger verlangen, dass persönliche Informationen über sie aus Suchmaschinen gelöscht werden.
Das heißt aber noch nicht, dass sie immer Recht bekommen. Bis zu einem Gerichtsurteil kann es lange dauern, und einen Prozess kann sich nicht jeder leisten. Der österreichische Jurist Viktor Mayer-Schönberger fordert schon seit vielen Jahren ein Verfallsdatum für digitale Informationen. Dann würden sie nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht.
Sein Vorschlag setzte sich jedoch bisher nicht durch, denn das Recht auf Vergessenwerden kollidiert mit dem Recht auf freie Presse. Medien müssen Zugang zu bestimmten Informationen bekommen, wenn sie von öffentlichem Interesse sind. Im Zweifel müssen die Gerichte abwägen und dann entscheiden. Ob Google den halbnackten Mann je vergisst, hängt also auch davon ab, wie wichtig und berühmt er in zehn Jahren sein wird.
halbnackt — so, dass jemand kaum noch bekleidet ist
etwas googeln — etwas über die Online-Suchmaschine Google suchen
auf etwas stoßen — etwas entdecken; etwas finden
peinlich — unangenehm; so, dass man sich wegen seines Verhaltens schlecht fühlt
Jugendsünde, -n (f.) — eine dumme Tat, die man als junger Mensch begangen hat und für die man sich später schämt
etwas löschen — dafür sorgen, dass etwas nicht mehr da ist
Betroffene, -n (m./f.) — die Person, die ein bestimmtes Problem hat
der Europäische Gerichtshof — das oberste Gericht der Europäischen Union
Jurist, -en/Juristin, -nen — jemand, der Rechtswissenschaft studiert hat
Verfallsdatum, -daten (n.) — der Zeitpunkt, zu dem ein Lebensmittel nicht mehr genießbar ist; hier: der Zeitpunkt, nach dem etwas aus dem Netz verschwinden soll
digital — elektronisch; virtuell
etwas/jemand setzt sich durch — etwas/jemand hat trotz des Widerstandes von anderen Erfolg (mit einer Idee, Meinung oder Forderung)
mit etwas kollidieren — mit etwas zusammenstoßen; einen Konflikt verursachen
Zugang (m., hier nur Singular) — hier: die Möglichkeit, etwas zu bekommen/zu nutzen
etwas ist von öffentlichem Interesse — etwas ist wichtig für die Öffentlichkeit
etwas ab|wägen — mehrere Möglichkeiten vergleichen und sorgfältig prüfen
je — hier: irgendwann; überhaupt einmal; jemals
Source: https://www.dw.com/de/google-vergisst-nichts/l-55737734